>> EU EDL-Richtlinie
Nationale Energieeffizienz-Aktionspläne der EU-Mitgliedsstaaten
|
Die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten weisen in ihren jeweiligen nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen (NEEAP) die politischen Rahmenbedingungen und ihre Bemühungen um die Umsetzung der EDL-Richtlinie nach.
In drei aufeinander folgenden NEEAP geben die EU-Mitgliedsstaaten jeweils zum 30. Juni 2007, 2011 und 2014 einen Ausblick auf die geplanten Energieeffizienzmaßnahmen und die zu erreichenden Ziele.
Für die Umsetzung der europäischen EDL-Richtlinie sollen auf europäischer Ebene folgende Zwischenziele erreicht werden:
|
30. Juni 2014
Vorlage des dritten NEEAP der EU-Mitgliedstaaten bei der EU-Kommission
30. Juni 2011
Vorlage des zweiten NEEAP der EU-Mitgliedstaaten bei der EU-Kommission
Juni 2009
Evaluation der 27 Nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAP) der EU-Mitgliedsstaaten
30. Juni 2008
Erarbeitung harmonisierter Energieeffizienz-Indikatoren und -Benchmarks durch die EU-Kommission
17. Mai 2008
- Veröffentlichung einer Kosten-Nutzen-Bewertung durch die EU-Kommission
- Inkraftsetzen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur nationalen Umsetzung der Richtlinie durch die EU-Mitgliedsstaaten
Publikation aller nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne der EU-Mitgliedstaaten auf der Internetseite der Generaldirektion Energie und Transport (DG ENTR) der EU-Kommission:
http://ec.europa.eu/energy/efficiency/end-use_en.htm
|
|