Easy-fix Durchsturzsicherung in Edelstahl oder Kunststoff
Durch das Erscheinen der neuen ÖNORM B 3417 treten einige Änderungen in Kraft.
Durchsturzsicherungen von nicht begehbaren Dachelementen, wie Lichtkuppeln und Lichtbänder müssen bis Ausstattungsklasse 2 mindestens der ÖNORM EN 1873:2014, Tabelle 7 bzw. GS Bau 18 mit einer Mindestfestigkeit von SB 300, unter Berücksichtigung der Alterung über die vom Hersteller angegebenen Nutzungsdauer entsprechen. Die lichte Öffnung von Gittern oder Netzen darf 100cm² nicht überschreiten.
Die Maschenweite der easy-fix Durchsturzsicherungen überschreiten 100cm² nicht und entsprechen somit der neuen ÖNORM B 3417.
Da die Durchsturzsicherungen auf der bestehenden Dachzarge, unterhalb des Aufsatzkranzes montiert werden, ist unabhängig vom Alterungsprozess des Aufsatzkranzes eine dauerhafte Durchsturzsicherheit sowohl bei geöffneter als auch geschlossener Lichtkuppel jederzeit gewährleistet.
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Durch die regelmäßige Überprüfung des TÜV Austria über die Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle nach EN1090-1:2009+A1:2011 wird Kober Bauwerkschutz bestätigt, dass alle darin vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt werden.
Zudem sind die easy-fix Durchsturzsicherungen von der DGUV nach Prüfgrundlage GS-BAU 18-1 geprüft und als „Durchsturzsicher“ Nr.BAU 12114-DGUV zertifiziert.
Von diesen Vorteilen konnten wir zuletzt namhafte Firmen wie z.B. Schenker Graz, Salvagnini Maschinenbau GmbH in Ennsdorf oder die Eurofoam GmbH in Linz überzeugen und Lichtkuppeln und Lichtbänder mit den easy-fix Systemen dauerhaft sichern.

www.tuv.at/wels
www.tuv.at/videoDE
www.easy-fix.at
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