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Fördermittelauskunft
EU EDL-Richtlinen
Die europäische EDL-Richtlinie.
Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit sind die Ziele der europäischen Energiepolitik. Marktwirtschaftliche Strukturen und der funktionierende Wettbewerb sind wichtige Voraussetzungen für eine effiziente Energiebereitstellung und -nutzung. Im Energiebereich gehört der Klimaschutz zu den größten Herausforderungen. Die Mitgliedsstaaten der EU bemühen sich mit vielen Initiativen und Projekten darum, dass Energie effizienter eingesetzt wird, erneuerbare Energien künftig einen größeren Anteil am Energiemix haben und der Endenergieverbrauch reduziert wird.
Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf eine gemeinsame Richtlinie mit einem anspruchsvollen Energieeinsparziel verständigt: Die EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (2006/32/EG, EDL-Richtlinie) wurde am 5. April 2006 verabschiedet. Gemäß dieser EDL-Richtlinie sollen mit gezielten Maßnahmen in 9 Jahren 9% Endenergie gegenüber einer Referenzperiode eingespart werden. Insbesondere die Bewertung und Evaluierung von Instrumenten und Maßnahmen zur Energieeffizienz gewinnen dabei größere Bedeutung.
EU-Richtlinie „Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen“ (2006/32/EG)
Das Ziel
Ziel der EU-Richtlinie "Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen" ist die Erhöhung der Endenergieeffizienz in der Europäischen Union. Die EDL-Richtlinie legt für alle EU-Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2016 ein Endenergieeinsparziel in Höhe von 9% fest. Dieses Ziel soll erreicht werden durch
- Energiedienstleistungen und
- Energieeffizienzmaßnahmen auf der Nachfrageseite
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Die Marktakteure
Die Beteiligung aller Marktakteure ist notwendig, um die Ziele der EDL-Richtlinie zu erreichen. Alle Maßnahmen müssen ineinander greifen und zusammenwirken. Maßgebliche Akteure bei der Umsetzung der EDL-Richtlinie sind:
- EU-Mitgliedstaaten
- Energieverteiler
- Verteilnetzbetreiber und
- Energieeinzelhandelsunternehmen (Energielieferanten)
- Endkunden
Diese Akteure sind verpflichtet, ihre Endenergieeinsparungen nachzuweisen. Der öffentliche Sektor nimmt mit seinen Maßnahmen für alle anderen Marktakteure eine Vorbildfunktion ein.
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Nationale Aktionspläne
Die ersten nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAP) der EU-Mitgliedsstaaten liegen der EU-Kommission seit 2007 vor.
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Evaluierung
Die EU-Kommission wird mit Hilfe eines Ausschusses gemäß Artikel 16 der EU-Richtlinie "Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen" (2006/32/EG) ein harmonisiertes Modell zur Messung und Berechnung von Energieeinsparungen entwickeln. Die wissenschaftlichen Grundlagen werden im EU-Projekt EMEEES erarbeitet.
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EU Energieeffizienzplan 2011
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