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Bauherrenratschläge
Ratschläge für Bauherren Ausführung durch einen Totalunternehmer
Ausführung
durch einen Totalunternehmer
Hier gilt grundsätzlich dasselbe wie für den Generalunternehmer,
mit dem Unterschied, dass Projektierung und Planung ebenfalls in
den Händen des Unternehmers liegen. Eine Drittperson (Treuhänder,
Architekt) sollte in solchen Fällen eine Kontrollfunktion ausüben.
Daraus ergibt sich ein zusätzlicher finanzieller Aufwand.
Handwerkerpfandrecht
Die am Bau beschäftigten Unternehmer und Handwerker können ein
Handwerkerpfandrecht auf die Liegenschaft legen, sofern sie vom
Ersteller nicht bezahlt werden. Dabei ist zu beachten, dass auch
sogenannte Unterakkordantenpfandrechte bestehen können. Vor Abschluss
von Kaufverträgen über Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen usw.
muss sich der Käufer diesbezüglich absichern.
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