Für alle seine Arbeiten erhält der Architekt vom Bauherrn ein
Honorar. Er wird ausschliesslich durch ihn für seine Bemühungen
entschädigt und nimmt keinerlei Vergütungen seitens der Unternehmer
entgegen.
Baukategorien
Je nach Schwierigkeitsgrad einer Aufgabe wird ein Bauobjekt in
die entsprechende Kategorie eingeteilt. Diese Einteilung hat Einfluss
auf die Höhe der Prozentsätze, die der Honorarberechnung zugrunde
liegen. Je schwieriger eine Bauaufgabe, desto höher der Prozentsatz.
Ansätze
Die Höhe der honorarberechtigten Baukosten beeinflusst ebenfalls
den Ansatz, der zur Ermittlung des Honorars dient. Hier gilt: je
höher die Baukosten, desto tiefer der Prozentsatz.
Andere Formen der Honorierung
Anstelle der Honorierung aufgrund der abgerechneten Baukosten
(Kostentarif) kann eine Pauschalhonorierung oder eine Verrechnung
nach Zeitaufwand (Zeittarif) bzw. nach Gebäudevolumen (Volumentarif)
vereinbart werden.
Während sich die Pauschalhonorierung an die beschriebene Berechnungsart
anlehnt, jedoch aufgrund des Kostenvoranschlages pauschal vereinbart
wird, erfolgt die Berechnung des Honorars nach Zeitaufwand in einer
Form, die vor allem auf kleinere oder sehr komplexe Aufgaben (z.
B. Expertentätigkeit) oder auf hohen künstlerischen Einsatz verlangende
Einzelaufgaben ausgerichtet ist.
Zuschläge/Reduktionen
Umbauten erfordern einen grösseren Planungs- und Ausführungsaufwand,
da sich der Architekt mit Gegebenheiten konfrontiert sieht, die
er vorerst erfassen und dann in sein Konzept einbeziehen muss.
Daher rechtfertigt sich ein Zuschlag zum Honorar, der 10¿50%, je
nach Komplexität, beträgt. Gleichermassen können für denkmalpflegerische
Aufgaben Zuschläge zur Anwendung kommen.
Werden Objekte am gleichen Ort zur gleichen Zeit mehrfach ausgeführt,
so wird ein entsprechender Reduktionsfaktor in der Bemessung des
Honorars angewandt.
Varianten und Änderungen, die vom Bauherrn verlangt werden, sind
entschädigungspflichtig.
Hononierung von Zusatzleistungen
Verschiedene der geschilderten Tätigkeiten des Architekten sind
nicht in den Honoraren nach Kosten- bzw. Volumentarif oder im Pauschalhonorar
eingeschlossen. Es handelt sich dabei um Leistungen, die nicht
in allen Fällen erbracht werden müssen (wenn z. B. bereits eine
Bauparzelle vorhanden ist, wird auch keine Beratung beim Erwerb
notwendig, oder bei einfachen Bauaufgaben ist eine Darstellung
im Modell nicht zwingend). Daher sind solche Leistungen separat
und nach Zeitaufwand zu entschädigen. Eine Aufzählung dieser Zusatzleistungen
und der Spesen findet sich in der Honorarordnung.
Spezialistenhonorare
Die Honorierung der Spezialisten (Bauingenieure, Installationsingenieure,
Geologe, Geometer, Grünplaner usw.) erfolgt ebenfalls durch den
Bauherrn. Die Beauftragung dieser Spezialisten bedeutet keine Entlastung
des Architekten und somit keine Reduktion seines Honorars.
Im Falle von Unsicherheiten bezüglich Honorarfragen (Baukategorien,
Zuschläge usw.) kann das Generalsekretariat des SIA die gewünschten
Auskünfte erteilen. Es empfiehlt sich dringend, Honorarfragen vor
Projektierungsbeginn klar und in schriftlicher Form zu regeln.
Gegen die heute übliche Honorarregelung wird immer wieder eingewendet,
dass sie das teure Bauen begünstige, denn hohe Kosten = höheres
Honorar. Diesem Einwand ist entgegenzustellen, dass verantwortungsbewusste
Architekten auf eine wirtschaftliche Bauweise achten. Im weiteren
sind die Honorarprozentzahlen degressiv, und letztlich kann durch
die Pauschalisierung des Honorars diesem Einwand begegnet werden.
Es gibt Fälle, bei denen sich Spezialregelungen aufdrängen, wie
z. B., wenn durch besondere Entwicklungsarbeit und Rationalisierung
grosse Einsparungen resultieren.
Neben dem ausführlich beschriebenen Normalfall gibt es selbstverständlich
noch andere Wege, zu einem Eigenheim zu kommen.
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