Schlussabrechnung
Aufgrund sämtlicher Rechnungen erstellt der Architekt die Bauabrechnung.
Abweichungen zu den veranschlagten Kosten sind kurz zu begründen.
Dabei sollen lediglich beschlossene Einsparungen angeordneten oder
zwingend notwendigen Mehraufwendungen gegenübergestellt werden.
Lohn- und Materialpreisaufschläge, die während der Ausführung entstehen,
sind von den Unternehmern nachzuweisen. Aufschläge, die den Zeitraum
zwischen Ausarbeitung des Kostenvoranschlages und der Arbeitsvergabe
betreffen, lassen sich annähernd mit Hilfe des Zürcher Baukostenindex
(siehe Baudoc-Baudaten) berechnen.
Garantien
Vor Ablauf der Garantiefrist von 2 Jahren erfasst der Architekt
die Garantiemängel, ordnet die Garantiearbeiten an und überwacht
deren Vollzug. Bei verdeckten Mängeln verlängert sich die Garantiefrist
der Unternehmer gemäss OR auf 5 Jahre.
Nach Ablauf dieser Fristen ist der Architekt für die Organisation und Überwachung
der Mängelbehebungen und Reparaturen nicht mehr verantwortlich.
Falls ein Unternehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss der
Bauherr auf dessen «Garantiebürgen» (Bank, Versicherungsgesellschaft
usw.) zurückgreifen und notfalls den Rechtsweg beschreiten. Der Architekt
wird ihn dabei unterstützen und beraten.
Unterhaltspflicht des Bauherrn, Versicherungen
Der Bauherr hat auch Verpflichtungen gegenüber seinem Eigentum.
Ohne regelmässigen Unterhalt verkommt auch das mit besten Materialien
und grösster Sorgfalt gebaute Haus. Der Architekt ist gerne bereit,
die notwendigen Ratschläge zu erteilen, nicht aber verpflichtet,
noch nach Jahr und Tag über Gedeih und Verderb seines Werkes zu
wachen.
Durch den Bauherrn sind Versicherungen abzuschliessen. Während
in den meisten Kantonen Brandversicherungen obligatorisch sind,
ist der Abschluss einer Wasserschadenversicherung fakultativ. Für
die Bauzeit empfiehlt sich auch der Abschluss einer Versicherung,
die Risiken, die vom Bauherrn selbst zu tragen sind, abdeckt, so
z. B. eine Bauherren-Haftpflichtversicherung. Nach dem Bezug des
Gebäudes ist es üblich, eine Privathaftpflichtversicherung, oft
kombiniert mit einer Hausratversicherung (Diebstahl, Glasschaden
usw.), abzuschliessen. Detaillierte Auskünfte darüber geben alle
Sachversicherungsgesellschaften.
|