Ungeachtet der vielfältigen Kriterien fällt die Wahl oft auf einen
Architekten aus dem Bekanntenkreis. Für grössere Bauaufgaben sind
honorierte Studienaufträge an mehrere Architekten oder die Ausschreibung
eines Wettbewerbes für die Entscheidungsfindung von Vorteil. Bei
der Wahl des Architekten empfiehlt es sich, in allen anderen Fällen
auf folgende qualitative Kriterien
zu achten:
Ein abgeschlossenes Studium an den technischen Hochschulen im
In- und Ausland (technische Universität) bietet Gewähr, dass ein
solcher Architekt über künstlerische Begabung verfügt und technisch
qualifiziert ist. Mit Vorteil wird man einen Architekten wählen,
der nebst dem Studium über einige praktische Erfahrungen verfügt.
Mehr von der Praxis her aufgebaut ist das Studium an einer
Höheren Technischen Lehranstalt. Nach einer abgeschlossenen Berufslehre
in einer Sparte des Hochbaus wird an einer HTL das notwendige Fachwissen
vermittelt, das in Verbindung mit Kreativität ebenfalls zur Ausübung
des Architektenberufes befähigen kann.
Viele Architekten haben den Weg zur selbständigen verantwortungsbewussten
Berufsausübung über die praktische Ausbildung beschritten. Schöpferisches
Talent und der Wille, sich auch ausserberuflich weiterzubilden,
sind auch hier Voraussetzung für eine qualifizierte Berufsausübung.
Die Zugehörigkeit zu einem der vier oder mehreren Berufsverbänden,
BSA Bund Schweizer Architekten, FSAI Verband freierwerbender Schweizer
Architekten, SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein,
STV Schweizerischer Technischer Verband,ist eine gute Referenz.
Deren Mitglieder sind verpflichtet, sowohl die Interessen des Bauherrn
zu wahren als auch der Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit
nachzukommen.
Ein weiteres Kriterium ist der Eintrag in das Berufsregister REG
der «Stiftung der Ingenieure, der Architekten und der Techniker».
Nur Fachleute, die sich über ihre Fähigkeiten zur Berufsausübung
ausgewiesen haben, vermögen den strengen REG-Aufnahmebedingungen
zu genügen.
Die Stilrichtung des Architekten dürfte ein wichtiges Entscheidungskriterium
sein. Daher sollte ein Augenschein von realisierten Bauten nicht
unterlassen werden.
Ein letzter Hinweis gilt den Referenzen über ausgeführte Projekte.
Das gemeinsame Ziel, ein Bauwerk zu planen und zu realisieren,
setzt gegenseitiges Vertrauen voraus. Es ist unumgänglich, dass
beide Partner die eingegangenen Verpflichtungen, wie sie in der
SlA-Ordnung 102 für Leistungen und Honorare der Architekten umschrieben
sind, kennen und erfüllen.
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