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| Finanzierungsfragen
1.2.2. Die Hypothek
Als Hypothek bezeichnet man ein Grundpfanddarlehen. Dieses entsteht entweder durch
Umwandlung (Konsolidierung) eines Baukredites oder durch die Finanzierung eines
Liegenschaftskaufes.
Man unterscheidet unter drei Arten von Hypotheken:
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Variable
Hypothek |
Festhypothek |
Geldmarkt-hypothek |
Mindest-betrag
(i.d.R.) |
kein
Minimum |
100.000.-€ |
100.000.-€ |
Laufzeit |
keine |
1 bis
10 Jahre |
offen
(i.d.R. 3 bis 5 Jahre) |
Zinssatz-anpassung |
Variabler
Zinssatz, der sich den Veränderungen am Geld- und Kapitalmarkt
anpasst |
Fest
vereinbarter Zinssatz für die ges. Laufzeit. Refinanzierung
am Kapitalmarkt. |
Fest
vereinbarter Zinssatz für Teillaufzeiten von 3, 6 oder
12 Monaten. Anpassung entsprechend den Verhältnissen
am Geldmarkt nach Ablauf der Teillaufzeit. |
| Zinssatz-absicherung |
keine |
Keine,
da fester Zinssatz für die ges. Laufzeit. |
Eine
individuelle Zinsabsicherung ist möglich. |
| Besonder-heiten |
keine |
Termin-Festhypotheken;
Der Zinssatz kann bis 12 Monate vor Auszahlung der Hypothek
fixiert werden. |
keine |
Vorteile
für
Kunden |
Bei
sinkenden Zinsen profitiert der Kunde. |
Die
Zinskosten können aufgrund des festen Zinssatzes im Voraus
klar budgetiert werden. |
Bei
stabilen oder rückäufigen Geldmarktzinsen kann von
historisch tiefen Hypothekarzinsen profitiert werden. |
1.3. Finanzierungsaufbau
Beim Finanzierungsaufbau ist wenn immer möglich ein vernünftiges
Verhältnis zwischen Eigenkapital und Fremdkapital anzustreben.
Zum Beispiel gilt als Faustregel bei Wohnbauten (Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen,
Mehrfamilienhäuser):
2/3 Fremdkapital
(Baukredit/Hypothek) |
: |
1/3 Eigenkapital
(Bauherr/Käufer) |
Die Eigenmittel können bestehen aus:
- Barmitteln
- Bauland
- Subventionen
- Eigenleistungen (in Form von eigenen Arbeitsleistungen)
- Ansprüchen im Rahmen der 2./3. Säule
Ein allfällig nicht vorhandener Eigenkapitalanteil kann durch
Hinterlage von Zusatzsicherheiten oder aber durch eine separate Kreditaufnahme mit
Sicherstellung durch einen Dritten beschafft werden.
Verlangte Zusatzsicherheiten können sein:
- Wertpapiere (z. B. Aktien, Obligationen)
- Sparguthaben
- Lebensversicherungspolicen
- Solidarbürgschaften (Verwandte, Bekannte, Arbeitgeber usw.)
- Bürgschaften einer Bürgschaftsgenossenschaft
- Bürgschaften des Bundes im Rahmen des Bundesgesetzes über die Wohnbau- und
Eigentumsförderung
Die Belehnungsgrenze von Bauland beträgt in der Regel 50%.
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