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Finanzierungsfragen

1.2.2. Die Hypothek

Als Hypothek bezeichnet man ein Grundpfanddarlehen. Dieses entsteht entweder durch Umwandlung (Konsolidierung) eines Baukredites oder durch die Finanzierung eines Liegenschaftskaufes.

Man unterscheidet unter drei Arten von Hypotheken:

Variable Hypothek
Festhypothek
Geldmarkt-hypothek
Mindest-betrag (i.d.R.)
kein Minimum
100.000.-€
100.000.-€
Laufzeit
keine
1 bis 10 Jahre
offen (i.d.R. 3 bis 5 Jahre)
Zinssatz-anpassung
Variabler Zinssatz, der sich den Veränderungen am Geld- und Kapitalmarkt anpasst
Fest vereinbarter Zinssatz für die ges. Laufzeit. Refinanzierung am Kapitalmarkt.
Fest vereinbarter Zinssatz für Teillaufzeiten von 3, 6 oder 12 Monaten. Anpassung entsprechend den Verhältnissen am Geldmarkt nach Ablauf der Teillaufzeit.
Zinssatz-absicherung keine Keine, da fester Zinssatz für die ges. Laufzeit. Eine individuelle Zinsabsicherung ist möglich.
Besonder-heiten keine Termin-Festhypotheken; Der Zinssatz kann bis 12 Monate vor Auszahlung der Hypothek fixiert werden. keine

Vorteile für
Kunden

Bei sinkenden Zinsen profitiert der Kunde. Die Zinskosten können aufgrund des festen Zinssatzes im Voraus klar budgetiert werden. Bei stabilen oder rückäufigen Geldmarktzinsen kann von historisch tiefen Hypothekarzinsen profitiert werden.

1.3. Finanzierungsaufbau

Beim Finanzierungsaufbau ist wenn immer möglich ein vernünftiges Verhältnis zwischen Eigenkapital und Fremdkapital anzustreben. Zum Beispiel gilt als Faustregel bei Wohnbauten (Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser):

2/3 Fremdkapital
(Baukredit/Hypothek)
:

1/3 Eigenkapital
(Bauherr/Käufer)

Die Eigenmittel können bestehen aus:

  • Barmitteln
  • Bauland
  • Subventionen
  • Eigenleistungen (in Form von eigenen Arbeitsleistungen)
  • Ansprüchen im Rahmen der 2./3. Säule

Ein allfällig nicht vorhandener Eigenkapitalanteil kann durch
Hinterlage von Zusatzsicherheiten oder aber durch eine separate Kreditaufnahme mit Sicherstellung durch einen Dritten beschafft werden.

Verlangte Zusatzsicherheiten können sein:

  • Wertpapiere (z. B. Aktien, Obligationen)
  • Sparguthaben
  • Lebensversicherungspolicen
  • Solidarbürgschaften (Verwandte, Bekannte, Arbeitgeber usw.)
  • Bürgschaften einer Bürgschaftsgenossenschaft
  • Bürgschaften des Bundes im Rahmen des Bundesgesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung

Die Belehnungsgrenze von Bauland beträgt in der Regel 50%.

 

 

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