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Wahl des Architekten

Ungeachtet der vielfältigen Kriterien fällt die Wahl oft auf einen Architekten aus dem Bekanntenkreis. Für grössere Bauaufgaben sind honorierte Studienaufträge an mehrere Architekten oder die Ausschreibung eines Wettbewerbes für die Entscheidungsfindung von Vorteil. Bei der Wahl des Architekten empfiehlt es sich, in allen anderen Fällen auf folgende qualitative Kriterien
zu achten:

Ein abgeschlossenes Studium an den technischen Hochschulen im In- und Ausland (technische Universität) bietet Gewähr, dass ein solcher Architekt über künstlerische Begabung verfügt und technisch qualifiziert ist. Mit Vorteil wird man einen Architekten wählen, der nebst dem Studium über einige praktische Erfahrungen verfügt.

Mehr von der Praxis her aufgebaut ist das Studium an einer
Höheren Technischen Lehranstalt. Nach einer abgeschlossenen Berufslehre in einer Sparte des Hochbaus wird an einer HTL das notwendige Fachwissen vermittelt, das in Verbindung mit Kreativität ebenfalls zur Ausübung des Architektenberufes befähigen kann.

Viele Architekten haben den Weg zur selbständigen verantwortungsbewussten Berufsausübung über die praktische Ausbildung beschritten. Schöpferisches Talent und der Wille, sich auch ausserberuflich weiterzubilden, sind auch hier Voraussetzung für eine qualifizierte Berufsausübung.

Die Zugehörigkeit zu einem der vier oder mehreren Berufsverbänden, BSA Bund Schweizer Architekten, FSAI Verband freierwerbender Schweizer Architekten, SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein, STV Schweizerischer Technischer Verband,ist eine gute Referenz. Deren Mitglieder sind verpflichtet, sowohl die Interessen des Bauherrn zu wahren als auch der Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit nachzukommen.

Ein weiteres Kriterium ist der Eintrag in das Berufsregister REG der «Stiftung der Ingenieure, der Architekten und der Techniker». Nur Fachleute, die sich über ihre Fähigkeiten zur Berufsausübung ausgewiesen haben, vermögen den strengen REG-Aufnahmebedingungen zu genügen.

Die Stilrichtung des Architekten dürfte ein wichtiges Entscheidungskriterium sein. Daher sollte ein Augenschein von realisierten Bauten nicht unterlassen werden.

Ein letzter Hinweis gilt den Referenzen über ausgeführte Projekte.

Das gemeinsame Ziel, ein Bauwerk zu planen und zu realisieren, setzt gegenseitiges Vertrauen voraus. Es ist unumgänglich, dass beide Partner die eingegangenen Verpflichtungen, wie sie in der SlA-Ordnung 102 für Leistungen und Honorare der Architekten umschrieben sind, kennen und erfüllen.

 

 

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